AGB
Allgemeine Geschäftbedingungen
Atelier Christian Jungwirth e.U.
“Bildbank”
1. Präambel / Mietgegenstand
Atelier Christian Jungwirth e.U. (im Folgenden „Atelier Jungwirth“ genannt) ist Erfinder und Inhaber von Sonderschutzrechten der „Bildbänken“. Das sind Betonelemente mit aufgesetztem Edelstahlbügel, die beidseitig gestaltbar sind.
Diese können als Ausstellung, Wegweiser, Werbung, Infotafel oder auch als wirksame Absperrung im Innen- wie auch im Außenbereich verwendet werden. Die Bildträger sind aus stabilem Alu Dibond und können in unterschiedlichen Verfahren bedruckt werden.
Atelier Jungwirth vermietet diese Bildbänke (im Folgenden auch „Mietgegenstände“ genannt) unter nachstehenden Bedingungen:
2. Geltung der Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle gegenwärtige und künftige Rechtsgeschäfte zwischen ATELIER JUNGWIRTH und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“ genannt), auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird bzw sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Geschäftsbedingungen des Mieters werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sich ATELIER JUNGWIRTH ihnen ausdrücklich und schriftlich unterwirft.
ATELIER JUNGWIRTH ist berechtigt, die AGB zu ändern. Die geänderten AGB sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam.
Die vorliegenden AGB gelten sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher. Für die Rechtsverhältnisse mit Verbrauchern sind gesetzliche Einschränkungen zu beachten; die AGB gelten nur insoweit, als sie nicht den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des KSchG widersprechen. Regelungen, die ausdrücklich als für Unternehmer geltend bezeichnet sind, gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
3. Mietdauer, Haftung
3.1 Die Mietgegenstände bleiben zu jeder Zeit Eigentum von ATELIER JUNGWIRTH.
3.2 Das Mietverhältnis beginnt mit der Bereitstellung des Mietgegenstandes durch ATELIER JUNGWIRTH. Die Mietgegenstände werden in ordentlichem, gebrauchsfähigem Zustand übergeben. Der Mieter übernimmt ab diesem Zeitpunkt die Haftung für die gelieferten bzw. bereitgestellten Mietgegenstände bis zur Rückgabe an ATELIER JUNGWIRTH, deren Mitarbeiter oder Frächter. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Verlust und Schäden an dem Mietgegenstand. Auch Schäden die durch den Mietgegenstand verursacht werden, müssen vom Mieter übernommen werden. ATELIER JUNGWIRTH haftet nicht für Schäden an Personen und Sachen (z.B. Kleidungsstücken, Fußböden etc), die durch die Benutzung der Mietgegenstände entstehen. Der Mieter hat die Mietgegenstände bei der Übernahme auf ihre Sicherheit und Gebrauchsfähigkeit oder Verunreinigung zu prüfen und dem ATELIER JUNGWIRTH unverzüglich zu melden. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen ATELIER JUNGWIRTH sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an ATELIER JUNGWIRTH abgetreten.
3.3 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und Beschädigungen sowie starke Verschmutzungen zu vermeiden. Werden Gegenstände stark verschmutzt zurückgegeben, werden die zusätzlichen Reinigungskosten an den Mieter weiterverrechnet. Ist eine restlose Reinigung nicht mehr möglich, so wird der Wiederbeschaffungspreis des Mietgegenstands verrechnet.
3.4 Eine Überlassung an Dritte oder Verbringung an andere Orte, insbesondere außerhalb der Republik Österreich, ist untersagt, es sei denn, es wurde dies ausdrücklich vereinbart. Der Mieter trägt die Verantwortung für den Mietgegenstand von der Übernahme bis zur Rückgabe der Mietgegenstände. Er haftet hierbei für seine Angestellten und Beauftragten sowie Dritte.
3.5 Das Mietverhältnis endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietgegenstandes, aber nicht vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Nach Beendigung des Mietverhältnisses werden die Bildfolien von den Platten abgezogen und sind somit unbrauchbar. Die Bildplatten samt Bildfolien können nach rechtzeitiger vorheriger Absprache mit ATELIER JUNGWIRTH auch käuflich erworben werden.
3.6 Verzichtet der Mieter bei Rückgabe auf seine Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme und Kontrolle auf einwandfreien Zustand, so erkennt er die von ATELIER JUNGWIRTH durchgeführte Überprüfung an.
Nicht retournierte oder beschädigte Mietgegenstände werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungspreis verrechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
4. Vertragsabschluss
4.1 Angebote von ATELIER JUNGWIRTH sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Der jeweils geltende Mietpreis richtet sich nach Mietdauer und Anzahl der Bildbänke und ist im Angebot näher beschrieben. Die Gültigkeitsdauer eines Angebotes kann jederzeit in schriftlicher Form verlängert werden; allfällige Preisänderungen werden dabei berücksichtigt. Eine Bestellung gilt als bestätigt, sobald das Angebot vom Mieter per Mail oder auf dem Postweg an ATELIER JUNGWIRTH bestätigt wird. Durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von ATELIER JUNGWIRTH wird die Bestellung bestätigt, und kann somit als schriftlicher rechtswirksamer Vertragsabschluss angesehen werden.
4.2 Für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Auftrages haftet der Besteller. Sind die Personen des Bestellers, der Benützer und/oder der Rechnungsadressaten nicht ident, gilt der Auftrag im Zweifel als vom Besteller erteilt. Der Besteller haftet somit für die Bezahlung der Mietrechnung und für alle mit der Eintreibung des Rechnungsbetrages verbundenen Kosten. Insbesondere auch dann, wenn die Eintreibung beim Rechnungsadressaten aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgreich durchgeführt werden kann.
4.3 Mündliche Bestellungen gelten nicht als Auftragsbestätigung und binden ATELIER JUNGWIRTH nicht. Eine Auftragsbestätigung oder eine Bestellung kann nur in schriftlicher Form übermittelt werden. Schriftliche Bestellungen können binnen 24 Stunden per Mail kostenlos widerrufen werden.
Eine kostenlose Stornierung einer Bestellung kann bis 60 Tage vor Anlieferung durchgeführt werden. Bei Stornierung innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anlieferung/Selbstabholung werden 50% des Mietpreises verrechnet. Bei Stornierung innerhalb der letzten 14 Tage vor Anlieferung/Selbstabholung wird der gesamte angebotene Mietpreis verrechnet, da die Möglichkeit einer Weitervermietung der Möbel nicht mehr gegeben ist. Die Produktionskosten der Platten und sämtlich bis dahin durch ATELIER JUNGWIRTH getätigten Arbeiten im Vorfeld sind abzugelten.
4.4 Der Mieter ist verpflichtet, Änderungen der Geschäftsadresse bei ATELIER JUNGWIRTH anzuzeigen, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird diese Mitteilung unterlassen, so gelten Schreiben (zB Mahnungen, Rechnungen etc) auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannte Adresse gesandt werden.
5. Produktion, Transport, Aufstellung und Übergabe
5.1 Produktion
Um die zeitgerechte Lieferung der Bilder für die Bildbänke garantieren zu können, stellt der Mieter die druckfertigen Bilddaten (nach Bekanntgabe der benötigten Druckinformationen durch ATELIER JUNGWIRTH) spätestens 3 Wochen vor der Aufstellung dem ATELIER JUNGWIRTH zur Verfügung. Wenn ATELIER JUNGWIRTH zusätzlich das Layout der Bildplatten, nach Absprache mit dem Mieter gestaltet und daher dem Mieter die Bilddaten vorab zur Freigabe zukommen lässt, müssen die Daten spätestens 4 Wochen vor der Aufstellung an ATELIER JUNGWIRTH übersandt werden.
Im Anschluss werden die Sujets von ATELIER JUNGWIRTH produziert, d.h. auf witterungsbeständigen Materialien gedruckt und auf Alu Dibond Platten kaschiert.
ATELIER JUNGWIRTH ist für die Bildinhalte weder verantwortlich noch haftbar, dies gilt insbesondere für fehlende oder falsche Bildercredits, sowie Verstöße/Eingriffe in Urheberrechte, Nutzungsrechte etc. Dritter bzw. gegen die guten Sitten. Der Mieter hält ATELIER JUNGWIRTH für diesen Fall schad- und klaglos.
5.2 Transport
Der An- und Abtransport der Bildbänke wird durch einen von ATELIER JUNGWIRTH gewählten Frächter durchgeführt. Die Anlieferung und die Abholung der Bildbänke sind zum vereinbarten Termin durch den Mieter zu ermöglichen. Der Mieter hat für den ungehinderten Zugang bei Lieferung und Abholung der Mietgegenstände zu sorgen. Sämtliche Ausnahmegenehmigungen, die Zu-/Abfahrt und den Aufstellungsort betreffend, sind vom Mieter zeitgerecht einzuholen.
5.3 Aufstellung der Bildbänke
Die Aufstellung der Bildbänke vor Ort wird durch den Aufbauleiter von ATELIER JUNGWIRTH geleitet. ATELIER JUNGWIRTH benötigt vom Mieter während dem Auf- und Abbau jeweils 2 bis 4 Helfer für leichte Hilfstätigkeiten und einen Hubstapler mit langer Gabel und Staplerfahrer.
Für Schäden an den Bänken, Bügel und Bildplatten während des Auf- und Abbaus haftet der Mieter für seine Mitarbeiter, Aufbauhelfer bzw. die Hubstaplerfirma, die durch den Mieter gestellt und beauftragt werden.
Nur für Beschädigungen im Rahmen der Lieferung, bzw. Auf- Abbau durch Mitarbeiter von ATELIER JUNGWIRTH, an Einrichtungen an der Lieferanschrift, haftet die ATELIER JUNGWIRTH. Andere Haftungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
5.4 Übergabe der Bildbänke
Die Übergabe der Bildbänke erfolgt in einem ordentlichen Zustand. Bei der Abholung müssen diese im selben Zustand sein und gegebenenfalls vom Mieter von Verunreinigungen (Blätter, Erde, Graffiti, etc.) befreit werden, andernfalls gelten die Bestimmungen unter Punkt 3. dieser AGB. Dem Mieter steht es frei die Mietgegenstände für die Dauer der Miete zu versichern, um diese vor (Umwelt-)Schäden, Diebstahl und Vandalismus zu schützen.
Sollte ATELIER JUNGWIRTH im Falle höherer Gewalt oder von ATELIER JUNGWIRTH nicht verschuldeter Umstände nicht in der Lage sein die vereinbarten Leistungen zu erbringen, kann der Mieter keine Ansprüche, insbesondere aus dem Titel des Schadenersatzes, geltend machen.
5.5 Umstellung der Bänke während der Mietdauer
Bei jedem Auf-/Abbau oder jegliche Umstellung der Mietgegenstände muss entweder der Aufbauleiter von ATELIER JUNGWIRTH vor Ort sein oder der Mieter ist verpflichtet, ATELIER JUNGWIRTH rechtzeitig über die geplante, selbst durchzuführende Umstellung im Vorfeld schriftlich zu informieren, wobei ATELIER JUNGWIRTH dieser schriftlich zustimmen muss. Für jegliche Schäden infolge unsachgemäßer Handhabung/Manipulation haftet der Mieter; dies gilt auch dann, wenn ATELIER JUNGWIRTH einer Umstellung durch den Mieter zugestimmt hat, aber dennoch ein Schadensfall eintritt. Die Umstellung durch Unbefugte ist untersagt.
6. Copyright / Urheberbezeichnung
6.1 Das Urheber- und Nutzungsrecht für sämtliche von ATELIER JUNGWIRTH erstellte Ideen, Skizzen, Vorschläge, Beschreibungen, Konzepte und Entwürfe, Grafiken, Zeichnungen und sonstige Unterlagen sowie auch Teilen davon stehen im ausschließlichen Eigentum von ATELIER JUNGWIRTH und wird nicht übertragen. Der Mieter erwirbt lediglich die zeitlich, örtlich beschränkte Nutzungsbewilligung im vereinbarten Umfang und zum vereinbarten Zweck. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Nutzungsbewilligung ohne ausdrückliche Zustimmung weiter zu übertragen.
6.2 Bei Ausstellungen ist der Ausstellungsdesigner auf einer Infotafel zu nennen und zwar im folgenden Wortlaut: „Idee + Ausstellungsdesign: Christian Jungwirth – www.atelierjungwirth.com“
7. Mietpreis, Zahlungsverzug
7.1 Der Mietpreis wird nach der Dauer der Ausleihe berechnet. Alle Preise sind Nettoangaben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc, verändern, so ist ATELIER JUNGWIRTH berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen.
7.2 Es gelten die gesetzlichen Verzugsregeln für Verbraucher bzw. für Unternehmer. Darüber hinaus werden Mahnkosten verrechnet.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.
9. Gerichtsstand, Rechtswahl
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder über den Mietvertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Gerichtsstand ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Graz, sofern es sich um keine Verbraucher handelt. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters in 8010 Graz.
Graz, im November 2011